ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

50656 Köln

23.8.2020

  • Ihr Schreiben vom  1.8.2020 –  Widerspruch!

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

Ihre Forderungen und ihr Geschäftsabläufe sind nachweislich rechtswidrig!

Ihre Forderungen vom Jahr 2017 sind nachweislich nicht korrekt, sie erheben falsche Forderungen ohne den Kontostand zu korrigieren. In einem Zeitraum von drei Jahren sind sie weder in der Lage ihre Fehler zu korrigieren noch sind sie in der Lage eine Sachbearbeiter zur Bearbeitung ihrer fehlerhaften Abläufe zu bestimmen.

Dies verstösst gegen die Sorgfaltspflicht,  Sitte und Moral und gegen die Rechte als Bürger und  Kunde.

Da sie trotz mehrmaliger Korrespondenz über einen Zeitraum von drei Jahren nicht in der Lage sind diesen Missstand in ihrem Unternehmen zu korrigieren,  muss ihnen die kriminelle Absicht des Betrugs unterstellt werden. Des weitere versagen die Kontrollbehörden der Bundesrepublik Deutschland, die ihre betrügerischen Abläufe und Prozesse korrigieren müssen.

Bitte nehme sie zur Kennettnis, dass ich meine Lebensereignisse öffentlich dokumentiere und auch Leserbriefe an die Auslandspresse sende.

Ich schicke Ihnen ihr Schreibe zu ihrer Entlastung zurück und werde erst dann zahlen, wenn sie mir nachweisen, dass sie ihre Fehler auf meinem Kundenkonto korrigiert haben!  

Hochachtungsvoll,

Eva Lewinter

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