Die Gegendarstellung der IO-Anna Terz-i

Sehr geehrte Frau Johanna Terzi,

es freut mich, dass Sie auf diesen Blog reagieren, denn auf Emails und Mahnbescheide reagieren Sie nicht. Bitte überweisen Sie den Betrag aus der Nebenkostenabrechnung auf das in meiner Email angegebene Konto. Sie können mich auch gerne anrufen. Leider bestehe ich darauf dass Sie ihre Nebenkosten Nachzahlung nachkommen und werde weiterhin Strafanzeigen wegen Untreue erstatten, sollten Sie meine Zahlungsaufforderungen weiterhin ignorieren. So geht das eben nicht!

Wird Frau IO-Anna alias Johanna Terzi von einem korrupten System gedeckt und verliert sie ihre korrupte Deckung wenn Tatsachen veröffentlicht werden? So wie Frau Voss, Herr Klebow und Herr Dr. Stefan E. gedeckt werden. Welche dreckigen Machenschaften verbergen sich hinter diesem orchestrierten Verhalten? Frau Angela Merkel warum sind sie nun aufgeschaltet? Sind sie die Verantwortliche für diese koordinierter Scheisse von behördlichem Versagen?

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Frau Lewinter,
Ihre Anschuldigungen und Unterstellungen sind bodenlos und entbehren jeglicher Grundlage. Ihr strafbares Verhalten erfüllt mehr als „nur“ den Tatbestand der Verleumdung. Ich werde zu gegebenem Zeitpunkt entscheiden, ob ich den Vorgang an meinen Rechtsbeistand weiterleiten werde. 
Zu Ihren vorgetragenen Forderungen nehme ich wie folgt Stellung:
1. NK-Abrechnung für das Jahr 2013 (eingegangen am 15.10.2014): diese ist aufgrund einer Vielzahl von Fehlern nicht prüffähig. Ich hatte Herrn Dr. Meyer mit E-Mail v. 10.03.2015 darauf hingewiesen und um eine berichtigte Abrechnung gebeten; es hat zu keinem Zeitpunkt eine Reaktion auf meine E-Mail gegeben. 
In Gesprächen mit meinen damaligen Nachbarn hatte ich erfahren, dass auch ihre Abrechnungen massiv fehlerhaft und nicht prüffähig waren. Aufgrund seines fortgeschrittenen Alters war Herr Dr. Meyer zum damaligen Zeitpunkt wohl geistig nicht mehr in der Lage gewesen, die NK-Abrechnungen nachvollziehbar und, vor allem, korrekt zu erstellen. Leider hat er sich -trotz seines Zustands- auch nicht bei der Aufstellung der Abrechnungen von einer fachkundigen Person unterstützen lassen. 
Es wirft Fragen auf, dass Sie Unterlagen, die Ihre vermeintlichen Forderungen belegen sollen finden, jedoch meine E-Mails an Herrn Dr. Meyer nicht. Eine Einseitigkeit ist hier Ihrer Haltung offensichtlich zu entnehmen. Zur Auffrischung Ihres Gedächtnisses (und Ihrer Akte) übersende ich als Anhang zu dieser E-Mail exemplarisch meine E-Mails an Herrn Dr. Meyer bzgl. der NK-Abrechnungen für die Jahre 2013 und 2014. 
2. NK-Abrechnung für das Jahr 2014 (eingegangen am 11.06.2015): hier trifft das für die NK-Abrechnung für 2013 o.g. gleichermaßen zu, auch diese Abrechnung ist aufgrund einer Vielzahl von Fehlern nicht prüffähig. Ich hatte Herrn Dr. Meyer mit E-Mail v. 11.12.2015 darauf hingewiesen und um eine berichtigte Abrechnung gebeten; es hat auch in diesem Fall zu keinem Zeitpunkt eine Reaktion auf meine E-Mail gegeben. 

3. NK-Abrechnung für das Jahr 2015: hier wäre ich -ohne Anerkenntnis Ihrer Rechtsposition- bereit, die Nachzahlung i. H. v. 89,06€ zu entrichten. 
4. NK-Abrechnung für das Jahr 2016: hier wäre ich -ohne Anerkenntnis Ihrer Rechtsposition- ebenfalls bereit, die Nachzahlung i. H. v. 92,72€ zu entrichten. 
5. NK-Abrechnung für das Jahr 2017: hier wurden lediglich 8 statt der 10 tatsächlich geleisteten Miet- und NK-Zahlungen berücksichtigt (ob Sie auch hier versuchen, den Mietern unberechtigt Geld aus der Tasche zu ziehen oder „nur“ die in der 1. Schulklasse gelehrten Grundrechenarten nicht beherrschen, werde ich wohl nie erfahren).
Auf Grundlage der 10 Zahlungen jedenfalls, ergibt sich aus dieser Abrechnung für mich kein Fehlbetrag, sondern vielmehr ein Guthaben i. H. v. 13,69€; dieses würde ich mit den 182,67€ für 2015 und 2016 verrechnen und Ihnen demzufolge einen Betrag i. H. v. 168,98€ auf Ihr genanntes Konto mit der IBAN DE44520700240223346800 überweisen. 
Sollte sich Ihr Konto zwischenzeitlich geändert haben, so bitte ich um Mitteilung bis spätestens Freitag, den 25.09.2020; anderenfalls werde ich die Zahlung an das genannte Konto anweisen.
I. Terzi


(1) IO

(2) input

(3) output

(4) Terz

(5) Terz machen

(6) Ärger bereiten

(7) sich lauthals beschweren

(8) Krawall machen

(9) beschweren


(10) Britisches Territorium im Indischen Ozean

(11) Ohio

(12) Steuerhin-terzi-ehung

Sehr geehrte Frau Terzi,
vielen Dank für die Überweisung von €168.98 die Sie mit “ohne Anerkenntnis ihrer Rechtsposition” überwiesen haben. Es fehlen nun noch €181,26, bitte überweisen Sie den fehlenden Betrag.
Des weiteren stelle ich ihnen die Kosten für die Entrümpelung des Dachbodens nicht in Rechnung wo sich wohl viele Schuhkartons befinden, die aus ihrem Haushalt stammen. 
Vielen Dank für die Erklärung der Rechtsbeugung und der Korruption des Rechtsverständnisses in Deutschland, ich dokumentiere die Korruption des Rechtsverständnisses in Deutschland auch in zahlreichen anderen Fällen. 

Best regards,

Eva Lewinter

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