Störung einer Bestattungsfeier

§ 167a

Wer eine Bestattungsfeier absichtlich oder wissentlich stört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Es wurde Strafanzeige erstattet, die Pflegkräfte wurden beauftragt die Beerdigung zu organisieren und die Urne auszusuchen. Das ist rechtswidrig. Die Pflegekräfte, der Sohn, der betreuende Rechtsanwalt, der verantwortliche Betreuungsrichter der Verstorbenen manchen sich schuldig. Die verantwortliche Notarin sieht darin keine Straftat, der Sohn hat die Pflegekräfte beauftragt. Da soll die Tochter dafür bezahlen, dass ihre Rechte verletzt wurden, denn die Pflegekräfte werden bis Ende der Monats bezahlt, sie sind eben mit dem Versterben der Patientin keine Privatperson vom Todeszeitpunkt an, sondern haben das Recht bis zum Monatsende der Versterbemonats bezahlt zu werden. Der Sohn verletzt mit amtlicher “Genehmigung” die Rechte der Tochter, auch wenn er Testamentsvollstrecker gewesen wäre hätte er das nicht tun dürfen. In einer Erbengemeinschaft schon gar nicht. Das ist Rechtsbeugung und Bürgerverarschung in Deutschland. Wie kann so etwas passieren?

Vielleicht liegt es ja nicht am Riecher des Richerts sondern an der Peepshow der Notarin.

Da taucht Peter Altmaier wieder auf, was machen Sie denn schon wieder in meinem Netzwerk-Denken-Kanal? Betreiben Sie Missbrauch?

Nah, die Köhlers hatten auch Piepmätze und vom King Fisher will ich gar nicht erst reden. Zu mindestens noch nicht.

Und was sagt der Zaunkönig der CDU Schwarzgeldkasse dazu?


The grey parrot and the code book.

Caboblanco (1980)


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