Sehr geehrter Herr T.
danke fuer die Mitteilung.
Die Nummer von Herr Dr. Stefan E. habe ich Ihnen in einer gesondert Email geschickt.
Ja ich weiss, dass Amerikaner kein Aktiendepot haben duerfen. Aber wenn es durch Erbschaft erhalten wird, darf man es behalten.
Damit erklaeren sich auch die vielen virtuellen Fehlverknuepfungen und der rechtwidrige Entzug der deutschen Staatsbuergerschaft. Beide Seiten benutzen wohl Aktien um globale Ereignisse zu motiven. Ein offensichtlicher Fehler in “think tank technology”.
Wie ich Dr. Stefan E. kenne wird er das Aktienpaket nicht herausruecken oder hier massiv verzoegern. Was er macht ist ohne jeden Zweifel kriminell, denn er haette das Aktienpaket in der Schweiz seit dem Tod der Erblasser im Jahr 2017 mit meiner amerikanischen und meiner deutschen Steuer-Nr fuehren lassen muessen. Das hat er nicht getan und die Credit Suisse hat zum 30.09.2020 das Depot in Basel gekuendigt. Das Kuendigungsschreiben von Thomas Sommer und ein Nachlassverzeichnis habe ich bis heute nicht.
Da ich in Deutschland und den USA eine Steuererklaerung abgebe, mache ich die Amerikaner auf das krimunelle Verhalten von Dr. Stefan E. aufmerksam.
Es ist aber nicht nur Dr. Stefan E. : die deutsche Staatsanwaltschaft, das Nachlassgericht Koenigstein im Taunus und die Erbschaftsmeldestelle machen nichts!
Also frohes Schaffen, das wird nicht leicht werden, das Depot von Basel zu uebernehmen.