Die Erbenverarschung im Merkel Deutschland…

…to be continued…


Eva Lewinter, Bostalstrasse 115 , 66625 Nohfelden/Bosen

19.12. 2020

Sparkasse Südholstein 

Kieler Strasse 1

24534 Neumünster

  • Ihr Schreiben vom 17.12.2020 und vom 2.12.2020

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

Ich habe ihre Post vom 17.12.2020 und vom 2.12.2020 erhalten.

Hierzu die folgenden Stellungnahme:

Die Pfändung meiner Konten wurde vom Finanzamt Bad Homburg von der Höhe vorgenommen, obwohl dieses seit 1.9.2020 nicht mehr zuständig ist. Mein damaliger Steuerberater Herr Ziemer hatte die Post des Finanzamtes Bad Homburg von der Höhe (FA) ignoriert und mir nicht mitgeteilt, dass er nichts unternommen hatte. Die Forderungen des FA waren überzogen da meinen Briefe und meinen Investitionen für Renovierungsarbeiten nicht berücksichtigt wurden.

Zur gleichen Zeit wurde von Herr Thomas Sommer bei der Crédit Suisse das Aktienpaket “Rosemarie Meyer-Stoll” gekündigt. Der Testamentsvollstrecker Dr. Stefan E. hat es seit 2017 nicht an mich übergeben und auch kein Nachlassverzeichnis und auch keine jährliche Abrechnung des Nachlasses vorgelegt. 

Ich möchte sie daran erinnern, dass Dr. Stefan E. versucht hat mein Depot bei Ihnen zu sperren und ein Depot in seinen Namen aufmachen wollte um die Aktien, die laut Testament mein Eigentum sind, zu übertragen. Beides ist rechtswidrig.

Das Nachlassgericht Königstein im Taunus hat es bis heute versäumt den Nachlass ordentlich abzuwickeln, es tut absolut gar nichts um den Testamentsvollstrecker zu kontrollieren. Zahlreiche meiner Briefe und Strafanzeigen werden ignoriert.

Herr St. vom Finanzamt Bad Homburg von der Höhe hat mir am 9.12.2020 mitgeteilt, dass der Pfändungsbetrag nun Null sein (von €60.000 herabgesetzt auf €16.000, dann auf €8.000 und nun Null). Das FA hat 2 von 4 gepfändeten Konten freigeschaltet. Das Konto bei der DB ist immer noch nicht freigeschaltet und ich habe dies am 14.12.2020 telefonisch bei Herrn St. reklamiert. Ich betrachte die Pfändungspraxis des Finanzamtes Bad Homburg von der Höhe als rechtswidrig und als verfassungswidrig. 

Dr. Stefan E., der Testamentsvollstrecker der Erbschaft “Rosemarie Meyer-Stoll” hat bis heute die €180.000,- nicht übertragen und ist auch meiner Bitte eine Auszahlung aus dem Aktienpaket vorzunehmen um meine Handwerkerrechnungen zu bezahlen nicht nachgekommen. Am Telefon lässt er sich verleugnen, Frau Kühn  ist als meine Rechtsanwältin beauftragt gegen ihn vorzugehen. 

Ich habe das FA gebeten die Pfändung auf das Konto in der Schweiz auszudehnen, welches Dr. Stefan E. nicht an mich auszahlt. 

Sobald die Pfändung bei allen Banken zurückgenommen wurde, werde ich schnellstmöglich das Girokonto ausgleichen.

Bei der Einlage im Depot handelt es sich um die Ersparnisse, die ich von meinen Eltern geerbt habe. Diese werde ich nicht dazu verwenden diesem offensichtlich orchestrierten und erpresserische Spiel vom FA und Dr. Stefan E.  zu entgehen. 

Auch lehne ich es ab hierzu einen Kredit aufzunehmen, dies wurde mir von zwei unterschiedlichen Seiten empfohlen, da hier offensichtlich zwei konträre Strategien, die mich zermalmen sollen, aufeinandertreffen. Die Kontrahenten dieser gegensätzlichen Strategien dürfen sich sehr gerne selbst zermalmen! 

Soweit meine Stellungnahme.

Mit freundlichen Gruessen,

Eva Lewinter

evalewinter@gmail.com

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