Die Erbenverarschung im Merkel-Deutschland

to be continued….

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
ich habe ihren Brief vom 7.1.2021 erhalten. Woher haben Sie meine Adresse in Sulzbach ? Ich wohne dort schon seit Jahren nicht mehr. Bitte entnehmen Sie mein korrekte Adresse aus der Fusszeile.
Bitte nehmen sie zur Kenntnis, dass Dr. Stefan E. aus Dessau Testamentsvollstrecker ist. Er hat bis heute kein Nachlassverzeichnis erstellt und er verstösst gegen die gesetzlichen Bestimmungen mir jährliche Finanzberichte vorzulegen.
Auch wurde mir vom Nachlassgericht in Königstein im Taunus mitgeteilt, dass es nicht zuständig ist die Arbeit der Testamentsvollstreckers zu kontrollieren. Meine Bank hat mit mitgeteilt, dass die Banken alle Konten der Verstorbenen zur Erbschaftsmeldestelle schicken müssen, die Erbschaftsmeldestelle hat mir jede Auskunft verweigert mit dem Hinweis auf das Nachlassgericht. Vom Nachlassgericht Königstein im Taunus habe ich auch keine Liste der Bankkonten und Kontostände erhalten.
Deutsche Behörden und Unternehmen sind sehr schnell dabei, den Bürger zu belangen wenn es um Säumnisse geht und es wird sofort mit Pfändung gedroht. Wenn es aber darum geht die Pflicht gegenüber dem Bürger zu erfüllen, machen Unternehmen und Behörden nichts! Dies habe ich in mehreren Fällen dokumentiert.
Da Dr. Stefan E. gegen §2215 und §2218 BGB verstösst und dies seit drei Jahren, sehe ich mich nicht verpflichtet ihren §1967 BGB zu befolgen.
Da deutsche Behörden und Gerichte nicht mehr ernst genommen werden könne, dokumentiere ich diese Sachverhalte zur Belustigung des Internetpublikums in einen Blog mit dem Titel “Die Erbenverarschung im Merkeldeutschland”. 


Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre E-Mail.


Wir werden uns schnellst möglichst um Ihr Anliegen kümmern.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen auf dem Postwege antworten.


Mit freundlichen Grüßen
Commerz Service-Center Intensive GmbH
Postanschrift: Postfach 10 11 33, 40002 Düsseldorf
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Rechtsdienstleistungsregister: 3712 E 1 – 6.181
Geschäftsführer: Lars Löffelholz
Vorsitzender des Beirates: Klaus Greger


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1967 Erbenhaftung, Nachlassverbindlichkeiten

(1) Der Erbe haftet für die Nachlassverbindlichkeiten.(2) Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören außer den vom Erblasser herrührenden Schulden die den Erben als solchen treffenden Verbindlichkeiten, insbesondere die Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen.


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