Die TK verlangt einen Nachzahlung, da die Abschreibungen von 2020 noch nicht berücksichtig worden sind , da die Steuererklärung noch nicht gemacht werden konnte. Gründe dafür ist die fehlende Mitwirkung des Steuerberaters und des Testamentsvollstreckers und der Verantwortlichen, die diese kontrolliere. Alle virtuellen Verknüpfungen sind unproduktiv und nutzlos in dieser Situation.
Eva Lewinter, Bostalstrasse 115, 66625 Nohfelden Bosen
TK
D-20901 Hamburg
21.11.2021
- H746713594
Widerspruch!
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
Ich habe ihren Briefe vom 11.November 2021 erhalten.
Nehmen sie bitte folgendes zur Kenntnis:
- Ihre Leistungskürzung verstößt gegen Sitte und Moral!
- Die Zahlungsaufforderung verstößt gegen Sitte und Moral!
- Da ich dem Steuerberater und dem Testamentsvollstrecker keine Fristen setzen kann um Steuererklärungen zu erstellen und abzugeben, können sie mir auch keine Frist setzen zu bezahlen.
- Ihre Argumentation ist ein weiterer Beweis von vielen für die zunehmende Willkür und Verblödung von gesellschaftlichen Abläufen in Deutschland. Die wird von mir dokumentiert.
Ich schicke ihnen ihre Unterlagen zu meiner Entlastung zurück.
Hochachtungsvoll,
Eva Lewinter
Eva Lewinter, Bostalstrasse 115, 66625 Nohfelden Bosen
TK
D-20901 Hamburg
22.11.2021
- H746713594
Widerspruch!
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
Ich habe ihren Briefe vom 19.November 2021 erhalten.
Nehmen sie bitte folgendes zur Kenntnis:
(1)Ihre Leistungskürzung verstößt gegen Sitte und Moral!
(2)Die Zahlungsaufforderung verstößt gegen Sitte und Moral!
(3)Mein Steuerberater wurde seit Mai 2021 aufgefordert meine
Steuererklärung 2020 zu erstellen, es hat dies bis heute nicht
getan.
(4)Der Testamentsvollstrecker wird seit vier Jahr aufgefordert ein
vollständiges Nachlassverzeichnis mit allen Kontendaten zu
erstellen, des weiteren wird er wöchentlich von mir aufgefordert
Steuerunterlagen für die EST 2020 bereitzustellen sowie die
jährlichen Finanzberichte nach denen er gesetzlichen verpflichtet
ist. Dies hat er bis heute nicht getan.
(5)Das zuständige Amtsgericht hat es bis heute versäumt das
gesetzeswidrige Verhalten des Testamentsvollstreckers zu
korrigiere.
(6)Da ich keine Fälligkeiten geltend machen kann , können sie mir
gegenüber auch keine Fälligkeit geltend machen.
(8) Sollten sie diese einfache Logik und Argumentation nicht
verstehen bin ich gerne bereit dies als weiteres Beispiel der
zunehmenden Willkür und Verblödung von gesellschaftlichen
Abläufen in Deutschland zu dokumentieren.
Ich schicke ihnen ihre Unterlagen zu meiner Entlastung zurück.
Hochachtungsvoll,
Eva Lewinter
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