Sehr geehrte Frau K.
ich habe ihren Brief vom 14.12.2021 erhalten, auch für die Weihnachtsgrüße vielen Dank!
Die Rechnung werde ich nicht begleichen, da es aus meiner Sicht eine sittenwidrige Rechnungslegung ist: Sie hätten wissen müssen, dass solch ein Übertragungsvertrag nicht zustande kommen kann, da die Eintragung “unter Testamentsvollstreckung” noch im Grundbuch ist. Ihre Beratung war daher unprofessionell und einen Rechnungslegung aufgrund dieser Situation ebenso.
In Bezug auf die Erbschaft Meyer-Stoll: Dr. Stefan E. hatte mir bei meinem Besuch in Dessau im November mitgeteilt, dass er auch in einem anderen Fall erfolglos arbeitet: eine Beantragung eines Erbscheins im Jahr 2018 in Bezug auf eine andere Erbengemeinschaft bleibt bis heute ergebnislos. Ihre ursprüngliche Einschätzung, es handelt sich bei Dr. E. um Geschäftsunfähigkeit war richtig. Es ist auch möglich, dass er behindert wird, aber warum? Wenn man mir mit Strafverfolgung droht wegen meiner öffentlichen Dokumentation dieses Falles auf dem Internet, dann versucht man wohl die Misere zu vertuschen, die auch mit dem Ruhestand der Beteiligenden weitergeht. Aber da die Richter und deren Vorgesetzte in meiner Erbschaftsangelegenheit keinen Handlungsbedarf sehen, muss man sich fragen: wie sehr muss dieser Schweinestall noch stinken bis er endlich aufgeräumt wird? Und er wird es. Meine gelöschten Artikel gingen an die Auslandspresse und an interessierte Verlage!
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