Volksverblödung in Deutschland: Beweis durch Widerspruch

Sehr geehrter Herr K.,

Ich nehme ihren Brief vom 21.4.2022 zur Kenntnis und betrachte ihr Bestreben als weiteren Beweis einer Verblödungsmentalität des deutschen Staates gegenüber seinen Bürgern.

Begründung:

Ich versuche seit 5 Jahren genaue Auskunft über die Vermögenswerte der Erbschaft Meyer-Stoll zu bekommen, dies wurde mir durch das Amtsgericht Königstein im Taunus, den Testamentsvollstrecker Dr. Stefan Exner, die Erbschaftsmeldestelle sowie die involvierten Banken verwehrt. Eine Rechtsanwältin, Frau Kühn aus Königstein im Taunus, hat vergeblich versucht den Rechtsweg einzuklagen, die zuständigen Richter sagten es würde nichts falsch gemacht. Da ich keine vollständigen Unterlagen vom Erbe Meyer-Stoll habe, die mir per Gesetz zustehen,  kann ich  auch keine an Sie weiterleiten. Die mir zur Verfügung stehenden Unterlagen haben Sie bereits erhalten. 

Da der deutsche Staat auf der einen Seite meinen Rechte ignoriert, kann er auf der anderen Seite nicht Informationen anfordern, für die er selbst verantwortlich ist, dass ich sie bekomme:  

D.h. da die § des BGB, die meinen Rechte als Erbin betreffen ignoriert werden, können Sie § 284 der Abgabenordnung nicht geltend machen.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich die Rechtsbeugung in Deutschland international dokumentiere.

Ich sage daher den Termin zum 19.07.2022 ab, denn es ist nicht meine Verantwortung die fehlenden Finanzberichte beizubringen, sonder die der Verantwortlichen für das Erbe Dr. Meyer-Stoll, d.h. Dr. Stefan Exner und das Nachlassgericht Königstein im Taunus.

Mit freundlichen Grüßen,


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