Dreckige Machenschaften in Deutschland….

Wie kann ein Staat sich solch einen Dreck erlauben ?

Ich gebe sorgfaeltig alle relevanten Steuerunterlagen an das Steuebuero THS in Neunkirchen. Herr Morsch, der ein Bild seines Vaters, die Haende in der Merkelraute gefaltet, ueber dem Schreibtisch haengen hat, Herr Trenz und Frau Blaes haben ordentlich die Steuererklaerung erstellt und an das Finanzamt St Wendel abgegeben. Dafuer will das Steuerbuero THS mehr als €5.000,- das ist mehr als 4 mal so viel wie im den Vorjahren. Da die Steuererklaerung nicht bearbeitet wird, hat THS gar keinen Anspruch auf Bezahlung. Eine Bezahlung von Dienstleistungen im Voraus ist gar rechtens. Da schiesst die THS ein Eigentor!

Da unterschlaegt der Testamentsvollstrecker Dr. Stefan Exner aus Dessau Gelder aus meiner Erbschaft und die Rechnungen koennen nicht mehr bezahlt werden. Die Richterin Nebelung-Schulz sieht darin keine Straftat. Auch macht er kein Nachlassverzeichnis, keine jaehrlichen Abrechnungen und er stellt die Unterlagen, die ich fuer meine Steuererklaerung brauche nicht zur Verfuegung. In all dem sieht die Richterin Nebelung-Schulz und ihr Vorgesetzter Dr. Wilhelm Wolf keine Straftat.

Da behauptet das Steuerbuero THS gegenueber den Finanzamt, dass es meine Unterlagen fuer 2020 gar nicht hat. Wozu habe ich der THS alle Belege vorgelegt wofuer ich ja die €5.000,- bezahlen soll? Bei so viel Bloedheit hilft wohl die Merkelraute auch nicht mehr. Dreckige Spielchen aus welchen Motiven? Mit ordentlicher Dienstleistung hat das nichts mehr zu tun.

Da bin ich ja froh, dass ich aus Deutschland auswandern kann, denn so viel Dreckigkeit lasse ich mir beim besten Willen nicht gefallen!

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Sie sind von mir beauftrag worden meine Steuererklaerung 2020 zu bearbeiten. Diese Dienstleistung haben sie nicht erbracht. Dennoch stellen sie eine Rechnung, die 4 mal hoeher ist als die Steuererklaerung mit gleichem Volumen der beiden Vorjahre. Aus ihrem Verhalten ist eine bloese und geschaeftsschaedigende Absicht erkennbar, deren Motive mir unbekannt sind. Sie handlen unprofessionell und gesetzwidrig. Ihre Rechnungslegung erfuellt den Straftatbestand des Wuchers. Des weiteren ist ihre Rechnungslegung gesetzwidrig, da sie die Dienstleistung nicht erbracht haben denn das Finanzamt fordert Belege an, die ich ihnen vollstaendig zur Verfuegung gestellt habe.
Ich werde sie in vollem Umfang und mit allen mir zur Verfuegung stehenden Mitteln zur Verantwortung ziehen.

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